Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Fassung vom 12. Oktober 2026
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der Montavis GmbH (auch als „wir“ bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend auch „Kunde“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, mithin gewerblich, freiberuflich oder selbstständig handelnde Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder auch öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).
Präambel
Sofern der Kunde einen SaaS-Vertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hat, der bspw. durch Annahme unseres Angebotes oder durch Unterzeichnung des Haupt-SaaS-Vertrages selbst zustande kommt (insgesamt nachfolgend auch „SaaS-Vertrag“ genannt), erwirbt der Kunde vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im SaaS-Vertrag oder im Angebot folgende Leistungen & Rechte.
1. Vertragsgegenstand
Wir bieten mit „Montavis“ eine Software-Plattform zur Erstellung, Anzeige und Bearbeitung von Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen basierend auf vom Kunden geliefertem Filmmaterial an. Die Leistungen, die wir dem Kunden gegenüber erbringen, können die im SaaS-Vertrag, im Angebot bzw. die in diesen AGB oder den hierin referenzierten Dokumenten wie AVV, Leistungsbeschreibung und Preismodell genannten Bestandteile enthalten. Sollte ein Mitarbeiter des Kunden oder eine sonstige im Namen des Kunden handelnde Person den SaaS-Vertrag für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person abschließen oder eine sonstige vertrags- oder rechtserhebliche Erklärung für die jeweilige Organisation, Personengesellschaft oder juristische Person abgeben, garantiert er, dass er berechtigt ist, diese rechtlich zu vertreten und zu verpflichten. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.montavis.com/leistungsbeschreibung abrufbar oder aus dem SaaS-Vertrag ersichtlich ist. Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des SaaS-Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter www.montavis.com/avv hinterlegt oder liegt dem SaaS-Vertrag als Anlage bei.
a) Software- / Software Leistungen
Bei Montavis und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service“ („SaaS“) Lösung (nachfolgend auch „Software“ oder „Software Leistungen“), die direkt über eine Desktop-Anwendung sowie über entsprechende iOS- und Android-Apps zugänglich ist. Zu den Hauptfunktionen unserer Software gehören insbesondere die Erstellung, Anzeige, Bearbeitung, Verwaltung, Übersetzung und Veröffentlichung von Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen sowie die Bereitstellung ergänzender Funktionen zur Auswertung, Versionierung und Einholung von Rückmeldungen. Der jeweils geschuldete Funktions- und Leistungsumfang sowie die hierfür geltenden technischen Voraussetzungen ergeben sich aus dem SaaS-Vertrag, dem Angebot und der jeweils einbezogenen Leistungsbeschreibung. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software Leistungen gilt Folgendes: • Soweit unsere Software Kommunikationsfunktionen bereitstellt, können Kunden und von ihnen berechtigte Nutzer hierüber Kunden Inhalte austauschen und, soweit dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, Inhalte zur Erbringung unserer Leistungen an uns übermitteln. Einzelheiten zur Speicherung, Verschlüsselung, zu Zugriffsberechtigungen und zur Verarbeitung dieser Inhalte ergeben sich aus dem AVV und den entsprechenden Datenschutzhinweisen. • Kunden Inhalte werden nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs gespeichert und verarbeitet. Eine zusätzliche Verarbeitung von Kunden Inhalten zum Softwareverbesserungs-Training erfolgt ausschließlich im Umfang und unter den Voraussetzungen der Ziffer 13 dieser AGB. Einzelheiten zur Verarbeitung, Speicherung und den hierbei eingesetzten technischen Maßnahmen ergeben sich aus dem AVV und den entsprechenden Datenschutzhinweisen. Wir entwickeln die Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.montavis.com/leistungsbeschreibung abrufbar ist. Unsere Software Leistungen stellen wir dem Kunden im Rahmen eines „Abonnementmodells“ (engl. „Subscription-model“), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung. Durch die flexiblen Funktionalitäten und das flexible Lizenzmodell kann die Konfiguration der Funktionen individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der aktuellen Version unserer Software um Software in einem frühen Entwicklungsstadium handelt. Diese frühe Version kann Fehler und Mängel aufweisen, die eine inkorrekte Datenverarbeitung zur Folge haben können.
b) Hardware
Im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen können wir dem Kunden ergänzende Hardware zum Kauf oder zur vorübergehenden Nutzung überlassen („Hardware“). Art, Umfang, Ausstattung und Vergütung der jeweils vereinbarten Hardware ergeben sich aus dem SaaS-Vertrag, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem Preismodell. Soweit die Hardware an den Kunden verkauft wird, richtet sich der Erwerb vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach den §§ 433 ff. BGB. Für eine lediglich vorübergehende Überlassung gelten die hierzu getroffenen Regelungen des SaaS-Vertrages, des Angebots, dieser AGB sowie der einbezogenen Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist zum schonenden und vertragsgemäßen Umgang mit der Hardware verpflichtet, hat sie sorgfältig, insbesondere gem. unseren Vorgaben, zu installieren und anschließend instand zu halten. Sämtliche Rechte aufgrund von Mängeln, Schäden und des Verlusts der Hardware richten sich vorrangig nach den Regelungen des SaaS-Vertrages, dieser AGB sowie im Übrigen nach dem Gesetz. Die Hardware geht mit vollständiger Kaufpreiszahlung in das Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behalten wir uns das Eigentum an der Hardware vor. Der Kunde hat ein 30-tägiges Rückgaberecht im Hinblick auf die Hardware, beginnend mit dem Tag des Beginns des SaaS-Vertrages. Soweit Hardware dem Kunden im Rahmen eines Pilot- oder Testangebots lediglich vorübergehend überlassen wird, verbleibt sie in unserem Eigentum. Die Dauer der Überlassung und die Rückgabefrist ergeben sich aus dem SaaS-Vertrag, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Preismodell. Der Kunde hat die Hardware spätestens nach Ablauf der dort bestimmten Überlassungs- bzw. Rückgabefrist zurückzugeben; einer gesonderten Aufforderung zur Rückgabe bedarf es nicht. Für einen vom Kunden zu vertretenden Verlust oder eine von ihm zu vertretende Beschädigung der Hardware haftet der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die für das jeweilige Hardwarepaket geltenden Ersatz- bzw. Wiederbeschaffungskosten ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss einbezogenen Preismodell. Veränderungen infolge des vertragsgemäßen Gebrauchs bleiben außer Betracht.
c) Anleitungserstellung
Sofern dies im SaaS-Vertrag, im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist, erstellen wir auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen („Anleitungserstellung“). Die Anleitungserstellung stellt eine gesonderte werkvertragliche Leistung dar. Umfang und Vergütung der Anleitungserstellung sowie etwaige im gebuchten Leistungsmodell enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem SaaS-Vertrag, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem Preismodell. Auf die Anleitungserstellung finden die Regelungen zur Abnahme gemäß Ziffer 10 dieser AGB Anwendung. Die für die laufende Bereitstellung der Software geltenden mietvertraglichen Regelungen finden auf die Anleitungserstellung keine Anwendung.
d) Veröffentlichung von Anleitungen
Sofern die Veröffentlichung von Anleitungen Bestandteil der von dem Kunden gebuchten Leistungen ist, kann der Kunde von ihm ausgewählte und freigegebene Fassungen einer Anleitung selbstständig über unsere Software veröffentlichen. Über die Veröffentlichung sowie die hierfür ausgewählten Inhalte entscheidet ausschließlich der Kunde. Wir nehmen vor der Veröffentlichung keine inhaltliche, rechtliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden zur Veröffentlichung freigegebenen Fassung vor, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde. Die Verantwortung des Kunden für die von ihm zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte sowie seine Prüfpflichten bleiben unberührt. Wir stellen für veröffentlichte Anleitungen die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vereinbarte Speicherung und Abrufbarkeit bereit. Näheres, insbesondere zu Art und Umfang der Veröffentlichung, der enthaltenen Reichweite und den jeweils verfügbaren Veröffentlichungsfunktionen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Leistungsmodell. Soweit nicht abweichend vereinbart, bleiben während der Vertragslaufzeit veröffentlichte Fassungen auch nach Beendigung des SaaS-Vertrages für den in der Leistungsbeschreibung bestimmten Zeitraum abrufbar. Voraussetzung hierfür ist die vollständige Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung neuer Fassungen oder die Änderung bereits veröffentlichter Fassungen. Wir schulden lediglich die vereinbarte Abrufbarkeit der veröffentlichten Fassung. Ein Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Internetadresse, Domain oder technischen Ausgestaltung besteht nicht. Wir dürfen die technische Form der Bereitstellung ändern, soweit hierdurch die vereinbarte Abrufbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde kann veröffentlichte Fassungen nach Maßgabe der verfügbaren Funktionen löschen. Gesetzliche und vertragliche Rechte von uns zur Sperrung oder Entfernung von Inhalten bleiben unberührt.
e) Dienstleistungen
Neben den Software Leistungen bieten wir dem Kunden, sofern gesondert im SaaS-Vertrag vereinbart, im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen stehende Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können insbesondere aus folgenden Leistungsbestandteilen bestehen: • Workshops, • Schulungen, • Customizing, • Beratung. Die Beauftragung von Dienstleistungen ist über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung im Rahmen des SaaS-Vertrages möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unsere Vergütung, sofern nicht anderweitig im SaaS-Vertrag vereinbart, anhand der dafür angefallenen Personentage, nach Stunden bzw. entsprechend der hierfür geltenden Pauschalen abgerechnet.
f) Web- & Serverhosting
Wir erbringen in Bezug auf unsere Software Leistungen zudem Web- & Server-Hosting-Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting-Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus virtuellen privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting-Providern angemietet. Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting-Leistungen überlassen wir dem Kunden einen Speicherplatz in der von dem Kunden gebuchten bzw. in der von uns im Rahmen des von dem Kunden gebuchten Modells bereitgestellten Größe zur Speicherung seiner Daten. Wir tragen dafür Sorge, dass seine mit unseren Software Leistungen verarbeiteten Daten über das Internet abrufbar und durch den Kunden in einem gängigen, umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format exportierbar sind. Der Kunde kann, vorbehaltlich abweichender Vorschriften betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, jederzeit die Herausgabe oder die Übermittlung seiner Daten an sich selbst bzw. an einen von dem Kunden benannten Dritten in einem umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format verlangen. Wir werden dem Kunden hierfür keine bzw. nur angemessene Kosten für einen hierbei auf unserer Seite anfallenden Aufwand berechnen. Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei unseren Leistungen nicht um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) handelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
g) Support-Leistungen
Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Software Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Bereitstellen von (Sicherheits-)Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Software Leistungen. Alle Informationen zu unseren Support-Leistungen und den entsprechenden Kontaktstellen sind in unserer Leistungsbeschreibung unter www.montavis.com/leistungsbeschreibung zu finden.
2. Vergütung für unsere Leistungen
Unsere Leistungen erwirbt der Kunde grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells bzw. nach den Konditionen des SaaS-Vertrages. Ein Upgrade des gewählten Leistungs- oder Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist vorbehaltlich abweichender Regelungen im SaaS-Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Eine Reduzierung der Nutzerzahl oder ein Wechsel in ein niedrigeres Leistungs- oder Preismodell („Downgrade“) ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Unsere Dienstleistungen rechnen wir grds. nach Aufwand ab. Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung. Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von dem Kunden grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, dem Kunden die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen. Soweit ein gebuchtes Leistungsmodell bestimmte Leistungsmengen oder Kontingente pro Vertrags- oder Abrechnungszeitraum enthält, ergeben sich deren Umfang, Abrechnung und Verfall aus dem jeweiligen SaaS-Vertrag, der Leistungsbeschreibung und dem Preismodell. Soweit dort nicht abweichend geregelt, werden nicht in Anspruch genommene, im jeweiligen Leistungsmodell enthaltene Leistungsmengen nicht auf einen nachfolgenden Vertragszeitraum übertragen und nicht erstattet. Darüber hinaus in Anspruch genommene Leistungen werden nach Maßgabe des jeweils vereinbarten Preismodells gesondert vergütet. Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen, erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen. Wir haben neben vertraglich vereinbarten Preisveränderungen das Recht, maximal einmal jährlich unsere Preise der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die „Preisbildung“ maßgeblich sind. Für eine Preisanpassung gilt Folgendes: • Preisbildung: Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für den Aufwand der Erstellung der Anleitung, für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung und -verwaltung, Kosten unserer Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei dem Kunden ausführen), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegte Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträge. Preisbildende Faktoren können hierbei zudem insbesondere die Anpassung unserer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes. • Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der von dem Kunden zu zahlenden Preise führen. • Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt, maximal auf 15 % der jeweils aktuellen Preise. • Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung werden wir berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann. • Wir werden dem Kunden die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den SaaS-Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu seinen Gunsten auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen. Sollte der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigen, aber zum Ausdruck bringen, dass er nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist („Widerspruch“), haben wir das Recht, innerhalb von 4 Wochen seit seinem Widerspruch den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
3. Laufzeit des SaaS-Vertrages
Der SaaS-Vertrag über die Software wird für die im SaaS-Vertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“). Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Angebot, dem SaaS-Vertrag bzw. dem Bestellprozess. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen, gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate zum Ende der Grundlaufzeit. Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen in seinem Admin-Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu den laufend bereitgestellten Software Leistungen für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Der Kunde kann die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis zum Wirksamwerden der Kündigung nach Maßgabe der verfügbaren Exportfunktionen exportieren. Hiervon unberührt bleiben zeitlich unbefristete Nutzungsrechte an für den Kunden erstellten und abgenommenen Anleitungen sowie die vereinbarte Abrufbarkeit bereits veröffentlichter Anleitungen, soweit diese nach den Regelungen dieser AGB und der Leistungsbeschreibung über das Vertragsende hinaus fortbestehen. Wir behalten uns das Recht vor, das Angebot, den Support und die Weiterentwicklung unserer Leistungen jederzeit einzustellen und den SaaS-Vertrag daraufhin zu kündigen. Die Einstellung des gesamten Betriebs und damit auch die Kündigung des SaaS-Vertrages geschieht nur aus wichtigem Grund oder unter Einräumung angemessener Kündigungs- und Übergangsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses SaaS-Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn: Der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug kommt und auf eine Mahnung hin Rückstände nicht innerhalb einer Woche seit dem Datum des Zugangs der Mahnung begleicht; Der Kunde vertragliche Verpflichtungen wie insbesondere solche aus Ziffer 5 dieser AGB trotz einer Abmahnung von unserer Seite verletzt, insbesondere einen vertragswidrigen Gebrauch der Software fortsetzt oder duldet.
4. Integrierte Dienste
Im Rahmen einzelner Funktionen unserer Software kommen Systeme und Modelle Künstlicher Intelligenz („Integrierte Dienste“) zum Einsatz. Die jeweils unterstützten Funktionen und die technische Art ihrer Bereitstellung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Soweit dort nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt bei der Nutzung dieser Funktionen keine Übermittlung von Kunden Inhalten an externe Anbieter von KI-Diensten. Im Rahmen der Nutzung von Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, gilt das Folgende: • Die Antworten und Ergebnisse der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Der Kunde hat die Pflicht, Antworten und Ergebnisse, die er auf Basis der Nutzung unserer Software Leistungen erhält, die wiederum auf Integrierte Dienste zurückgreifen, eigenständig zu prüfen und ggf. juristisch bewerten zu lassen. • Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse. Diese können also durchaus falsch sein. Daraus abgeleitete Handlungen sollten also nicht ungeprüft auf deren Inhalte gestützt werden. • Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr dafür, dass die Antworten und Ergebnisse frei von dem Kunden nutzbar sind. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sämtliche Antworten und Ergebnisse (urheber-)rechtlich geschützt sein könnten. Ein solcher Schutz verbietet in der Regel insbesondere eine Weiterverbreitung der Antworten und Ergebnisse durch den Kunden. • Der Kunde entscheidet selbst und ist damit selbst dafür verantwortlich, welche Informationen und Daten er mit unseren Leistungen teilt, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen. Wir prüfen die Integrierten Dienste zwar darauf, ob sie die geltenden Gesetze und unsere Richtlinien einhalten. Dennoch sollte der Kunde keine Informationen und Daten teilen, die dem Datenschutz oder einem Geheimnisschutz unterfallen bzw. besonders sensible Informationen über sich selbst, seine Mitarbeitenden, Kunden, Dritte etc. darstellen. Unsere Software sowie insbesondere die sich hierin befindlichen Funktionen, die auf Integrierte Dienste zugreifen, stellen wir dem Kunden ausschließlich in einer „Human-in-the-Loop“-Version zur Verfügung. Hierbei erhält der Kunde die von den Integrierten Diensten generierten Antworten und Ergebnisse als Vorschlag, den der Kunde und seine Nutzer selbstständig prüfen und ändern und anschließend verwenden können. Wir weisen den Kunden an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass er unsere Software in seiner eigenen Verantwortung gem. den Regelungen dieser AGB, insbesondere der Ziffern 5, 6 und 7 nutzt. Insoweit ist der Kunde alleiniger Verantwortlicher der mit unserer Software ausgeführten Handlungen. Wir empfehlen dem Kunden ausdrücklich, die Antworten und Ergebnisse der Funktionen unserer Software, die unterstützt durch Integrierte Dienste arbeiten, vollständig zu überprüfen, bevor sie vom Kunden einsatzgemäß verwendet werden. Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert oder gesetzlich vorgeschrieben, keine Verantwortung für aus der Nutzung unserer Software Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, resultierende Antworten und Ergebnisse bzw. Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden. Das bedeutet, wir haften, sofern nicht gesetzlich verbindlich festgelegt bzw. sofern nicht von uns zu vertreten, nicht für die Richtigkeit und Passgenauigkeit der Antworten und Ergebnisse der Integrierten Dienste für die Absichten des Kunden oder für die Handlungen und Unterlassungen, die der Kunde hieraus ableitet. Im Übrigen haften wir gem. den in diesen AGB kommunizierten Haftungsregelungen. Die von uns Integrierten Dienste verarbeiten möglicherweise urheberrechtlich geschützte Positionen bzw. an den Antworten und Ergebnissen, die von den Integrierten Diensten ausgegeben werden, können urheberrechtlich geschützte Positionen bestehen. Diesbezüglich gilt Folgendes: Der Kunde räumt uns das frei von Rechten Dritter bestehende Recht ein, sämtliche urheberrechtlich geschützten Inhalte im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang lokal zu verarbeiten. An den von den Integrierten Diensten generierten urheberrechtlich geschützten Werken räumen wir dem Kunden wiederum das einfache Recht ein, diese gem. den Regelungen dieser AGB im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen zu nutzen. Diesbezüglich gilt insbesondere die Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten gem. Ziffer 9 dieser AGB.
5. Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
In unserer Software hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Nutzer anzulegen. Hierfür stellen wir dem Kunden bzw. hierfür erstellt der Kunde oder die von dem Kunden angelegten Nutzer entsprechende Passwörter und Zugangscodes. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von dem Kunden angelegten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Der Kunde hat jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des SaaS-Vertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten. Der Kunde legt eigenverantwortlich fest, welche von ihm eingerichteten Nutzer innerhalb der Software berechtigt sind, kostenpflichtige Leistungen zu beauftragen, Freigaben zu erteilen oder Abnahmen zu erklären. Er stellt sicher, dass lediglich entsprechend bevollmächtigte Nutzer Zugriff auf die jeweiligen Funktionen erhalten. Erklärungen, die ein von dem Kunden hierzu berechtigter Nutzer über den Kundenaccount abgibt, wirken unmittelbar für und gegen den Kunden. Wir stellen dem Kunden mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit durch den Kunden in den Grenzen der erworbenen Leistungen (siehe insbesondere die Leistungsbeschreibung unter www.montavis.com/leistungsbeschreibung) abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen, vorbehaltlich der Geltung gesetzlicher Rechtspflichten sowie vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB, keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten oder erstellten Inhalte. Für sämtliche von dem Kunden mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten oder erstellten Inhalte gelten die gesetzlichen Regelungen, die den Kunden unmittelbar verpflichten, sowie die Vereinbarungen und Verträge, die der Kunde mit seinen Gästen, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen er bzw. für die er unsere Software einsetzt. Sollten wir dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, sind wir durch die Bereitstellung unserer Leistungen nicht verpflichtet, einen wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg auf Seiten des Kunden herbeizuführen. Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden insbesondere untersagt, Inhalte zu verarbeiten, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst wie mit unserer Software in Verbindung zu bringen, die • pornographisches oder obszönes Material beinhalten, • Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen, • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, • Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, • den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen, • geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden. Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten, da es sich hierbei um eine „SaaS-Software“ handelt, die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen. Soweit unsere Software Funktionen zur Abgabe von Rückmeldungen zu Anleitungen bereitstellt, dienen diese der Kommunikation zwischen dem Kunden und den jeweiligen Nutzern bzw. Betrachtern der Anleitung. Der Kunde ist für die über diese Funktion erhobenen und verarbeiteten Inhalte sowie für die rechtmäßige Nutzung der Funktion in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Sollten wir dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen die Möglichkeit geben, kundeneigene oder von ihm lizenzierte Dienste zu verbinden, bleibt der Kunde eigenständig dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Dienste einhält. Wir haben das Recht, in unserer Software während der Laufzeit des SaaS-Vertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software, der unterstützten Umgebung führen können und/oder dass die fortgesetzte Nutzung der Software es erforderlich machen kann, dass er sein eigenes System aktualisiert, einschließlich neuer Betriebssysteme (z. B. iOS, Android oder Windows) oder Web-Browser. Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den SaaS-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Für das Handeln seiner Nutzer ist der Kunde verantwortlich und steht hierfür wie für sein eigenes Handeln ein. Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kann der Kunde zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar. Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden untersagt: • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen, • Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit unserer Software zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Software stören können, • Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Software zur Folge haben können, • Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, • Reverse Engineering im Hinblick auf unsere Leistungen zu betreiben, • der Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren, • grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG), • Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Software eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.), • sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der Software oder einzelner Funktionen der Software, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits“), • kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verbreiten, • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden, • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie • unsere Software durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und den Kunden bzw. seine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über den Kunden erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem SaaS-Vertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir den Kunden jeweils unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir den Kunden angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern der Kunde den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigt, werden wir eine Wiederaufnahme in unserer Software prüfen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von dem Kunden als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen: • Sicherstellung, dass der Kunde über alle notwendigen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Berechtigungen seiner Nutzer verfügt, sodass die Bereitstellung und Nutzung unserer Leistungen gegenüber diesen Nutzern sowie die Verarbeitung von Kunden Inhalten, die die Rechte dieser Nutzer betreffen, rechtskonform erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für eine vom Kunden beabsichtigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien oder sonstigen sensiblen Daten, wie bspw. Art. 9 DSGVO oder § 26 BDSG Daten. Diese Mitwirkungspflicht gilt für die Nutzung unserer Software Leistungen gemäß dieser AGB, insbesondere aber auch für die Nutzung von Daten und sonstigen Informationen gemäß den spezifischen Regelungen der Ziffer 13 dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung. • Sicherstellung, dass der Kunde alle für ihn geltenden Gesetze, wie insbesondere die Vorgaben der KI-Verordnung und sämtlicher hieraus hervorgehender rechtlicher Pflichten, wie insbesondere die Transparenzpflicht aus Art. 50 KI-VO, gegenüber seinen eigenen Endkunden und Nutzern in eigener Verantwortung einhält. • Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erstellten Anleitungen vor ihrer Abnahme und produktiven Verwendung insbesondere auf inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Arbeits-, Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Die Abnahme entbindet uns nicht von einer Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB. • Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen. • Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderer IT-Komponenten. • Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z. B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten. • Falls notwendig: Mitteilung der bei dem Kunden geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf sein IT-System. • Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen. • Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf seinen IT-Systemen sind von dem Kunden vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir dem Kunden hierbei Unterstützung. • Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei dem Kunden die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Software (z. B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von dem Kunden eingesetzten Software vorzunehmen. Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.
7. Allgemeine Haftung
Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im SaaS-Vertrag oder in diesen AGB, für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf das 2-fache der jährlichen Vergütung begrenzt ist. Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Kunde hat für das Handeln seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hat der Kunde uns im Rahmen seiner Verantwortlichkeit (siehe insbesondere Ziffern 4 und 5 dieser AGB) im Falle eines zum Schaden führenden Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch seine Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.
8. Gewährleistung für unsere Leistungen
Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung seiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.
Sachmängel
Wir werden die angezeigten Mängel an unseren Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Kosten beheben. Der Kunde hat uns die zur Prüfung und Mängelbeseitigung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugriffe zur Verfügung zu stellen. Im Falle des zweimaligen Fehlschlags der geschuldeten Mängelbeseitigung stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der für die jeweilige Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften zu. Soweit es sich um die mietweise Überlassung unserer Software Leistungen handelt, bleibt insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB unberührt. Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Rechtsmängel
Unsere Leistungen werden dem Kunden frei von Rechten Dritter verschafft. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangt. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir den Kunden von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei. Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, • die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z. B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder • unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
Allgemein
Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder wenn die Leistungen von dem Kunden zu einem nicht von diesem SaaS-Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und wir für das Auftreten des Mangels nicht verantwortlich sind. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
9. Nutzungsrecht des Kunden
a) Softwarenutzung & Allgemeines
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des SaaS-Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen. Abweichend hiervon erhält der Kunde an den im Rahmen einer beauftragten Anleitungserstellung für ihn erstellten und abgenommenen Anleitungen ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbefristetes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke. Dieses Nutzungsrecht besteht auch nach Beendigung des SaaS-Vertrages fort. Ein Anspruch auf Aktualisierung, Weiterentwicklung, automatische Verteilung oder Support hinsichtlich dieser Anleitungen besteht nach Beendigung des SaaS-Vertrages nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die von dem Kunden angelegten Nutzer sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung der an unserer Software eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte ist hiermit nicht verbunden. Die dem Kunden ausdrücklich eingeräumten Rechte an erstellten Anleitungen sowie deren vertragsgemäße Veröffentlichung bleiben hiervon unberührt. Vorbehaltlich der ausdrücklich eingeräumten Rechte an den erstellten Anleitungen und der vereinbarten Funktionen zur Veröffentlichung von Anleitungen ist der Kunde zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software nicht berechtigt. Seine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases sowie sonst im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.). Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt. Die Inhalte unserer Leistungen stehen in unserem ausschließlichen Eigentum bzw. in unserer ausschließlichen Rechteinhaberschaft bzw. im Eigentum / in der Rechteinhaberschaft unserer Dienstleister. Alle Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung unserer gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
b) Unsere Rechte an den Kunden Inhalten
Kunden und Nutzer sind im Rahmen des Hochladens und Verarbeitens von Videos, Dokumenten, Bildern sowie daraus gefertigten Anleitungen oder sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammen auch „Kunden Inhalte“) im Zusammenhang mit unseren Leistungen selbstständig dafür verantwortlich, dass hierbei keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder datenschutzrechtlich geschützte Positionen von dritten Personen, verletzt werden. Kunden übertragen uns die Nutzungsrechte an den Kunden Inhalten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen. Kunden räumen uns, sofern für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich, an ihren Kunden Inhalten also, sollten wir nicht im Einzelfall weitergehende Nutzungsrechte von Kunden verlangen, ein einfaches, räumlich unbegrenztes und für alle Nutzungsarten uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht für die Erbringung unserer Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht endet grundsätzlich, sobald der Kunde die betreffenden Inhalte löscht oder der SaaS-Vertrag beendet wird. Soweit einzelne Leistungen vereinbarungsgemäß über die Beendigung des SaaS-Vertrages hinaus erbracht werden, insbesondere die weitere Bereitstellung bereits veröffentlichter Anleitungen, besteht das Nutzungsrecht im hierfür erforderlichen Umfang bis zur Beendigung der jeweiligen Leistung fort. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Verarbeitungsbefugnisse bleiben unberührt. Über die Veröffentlichung von Kunden Inhalten entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor einer Veröffentlichung zu prüfen, ob die Veröffentlichung der jeweiligen Kunden Inhalte und der darin enthaltenen Informationen, Abbildungen, Marken, Logos, personenbezogenen Daten und sonstigen geschützten Inhalte rechtlich zulässig ist. Er stellt insbesondere sicher, dass ihm sämtliche hierfür erforderlichen Rechte, Berechtigungen und Einwilligungen vorliegen. Wir haben jederzeit das Recht, Kunden Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn wir feststellen, dass sie gegen die Rechte Dritter, diese AGB oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
10. Abnahme
Soweit wir dem Kunden werkvertragliche Leistungen erbringen, insbesondere im Rahmen der Anleitungserstellung gemäß Ziffer 1, unterliegen diese der Abnahme nach den nachfolgenden Regelungen. Nach Fertigstellung stellen wir die abzunehmende Leistung dem Kunden zur Prüfung bereit und fordern ihn zur Abnahme auf. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und entweder abzunehmen oder bestehende wesentliche Mängel konkret mitzuteilen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Abnahme erklärt und die Abnahme auch nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, sofern wir den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Auf Verlangen einer Partei wird über die Abnahme ein Abnahmeprotokoll erstellt. Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Leistungsteile können vereinbart werden.
11. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die wir dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Erlangt der Kunde unter dem Vertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Dritten zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.
12. Geheimhaltung
Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritter. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, • die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, • die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der empfangenden Partei bekannt geworden sind, • die die empfangende Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat, • die die empfangende Partei selbst entwickelt hat, • die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen; sofern gesetzlich zulässig, wird die empfangende Partei die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren, • soweit der empfangenden Partei die Nutzung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund des Auftrags gestattet ist. Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse jederzeit, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung besteht. Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
13. KI-Training
Der Kunde hat die Möglichkeit, uns gesondert zu gestatten, Kunden Inhalte nach technischer Vorverarbeitung auch zur Analyse, Qualitätssicherung, Fehlerbehebung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Software sowie der darin eingesetzten Integrierten Dienste zu verwenden („Softwareverbesserungs-Training“). Hierbei bleibt der Kunde zur Einhaltung seiner Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 dieser AGB, insbesondere solcher, die er gegenüber seinen Mitarbeitenden und sonstigen Beschäftigten auszuüben hat, verpflichtet. Die Freigabe zum Softwareverbesserungs-Training erstreckt sich ausschließlich auf die Kunden Inhalte, die der Kunde im Rahmen eines Auftrags zur Anleitungserstellung zur Verfügung stellt, sowie auf daraus erstellte Anleitungen. Sonstige Kommunikationsinhalte, Nachrichten oder Dateien, die außerhalb eines solchen Erstellungsauftrags über unsere Kommunikationsfunktionen übermittelt werden, werden nicht für das Softwareverbesserungs-Training verwendet. Das Softwareverbesserungs-Training ist optional. Es findet nur statt, wenn der Kunde diese Nutzung im Vertragsschlussprozess, Registrierungsprozess, im Administrationsbereich oder in einer gesonderten Vereinbarung aktiv auswählt. Eine Nichtauswahl hat keinen Einfluss auf Abschluss, Durchführung oder Leistungsumfang des Hauptvertrags, soweit die Trainingsnutzung für die vertragsgemäße Nutzung der Software nicht erforderlich ist. Vor einer Verwendung von Kunden Inhalten für das Softwareverbesserungs-Training ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datenminimierung und zur Reduzierung des Personenbezugs. Insbesondere werden Audiospuren aus dem für das Training verwendeten Material entfernt und erkennbare Gesichter unkenntlich gemacht. Eine vollständige Anonymisierung oder Unkenntlichmachung sämtlicher möglicherweise personenbeziehbarer Merkmale ist damit nicht verbunden und wird nicht zugesichert. Wir werden Kunden Inhalte in keinem Fall dazu verwenden, einzelne Beschäftigte oder sonstige natürliche Personen zu identifizieren, deren Verhalten oder Leistung zu bewerten, biometrische Identifizierungen vorzunehmen, Emotionen abzuleiten oder personenbezogene Profile über einzelne Personen zu erstellen. Der Kunde kann die Erlaubnis zum Softwareverbesserungs-Training jederzeit mit Wirkung für die Zukunft deaktivieren. Die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Verarbeitungen bleibt unberührt. Soweit rechtlich und technisch möglich, werden wir noch nicht für Trainingsläufe verwendete Kunden Inhalte nach Deaktivierung nicht mehr zu Trainingszwecken verwenden.
14. Übertragung auf Dritte
Wir sind berechtigt, den SaaS-Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir den Kunden in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren. Eine Übertragung des SaaS-Vertrages auf einen Dritten bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Im Falle seines Widerspruchs wird der SaaS-Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages durch uns.
15. Referenznennung
Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat und jederzeit widerruflich ist, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z. B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.
16. Schlussbestimmungen
Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem SaaS-Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz. Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei dem Kunden. Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in diesen AGB zur Preisanpassung gilt Folgendes in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten SaaS-Vertrages: Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden SaaS-Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben. • Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Kunden zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn der Kunde einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und wir ihn vorab auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. • Änderungen und Ergänzungen des SaaS-Vertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Kunden haben, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachen & transparenten Wege erteilt werden. Sollte der Kunde nicht zustimmen, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des SaaS-Vertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt. • Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. • Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des SaaS-Vertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen. Sollte eine der Bestimmungen des SaaS-Vertrages unwirksam sein oder der SaaS-Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.