Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der Montavis GmbH (auch als „wir“ bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend auch „Kunde“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, mithin gewerblich, freiberuflich oder selbstständig handelnde Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder auch öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).
Präambel
Sofern der Kunde einen SaaS-Vertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hat, der bspw. durch Annahme unseres Angebotes oder durch Unterzeichnung des Haupt-SaaS-Vertrages selbst zustande kommt (insgesamt nachfolgend auch „SaaS-Vertrag“ genannt), erwirbt der Kunde vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im SaaS-Vertrag oder im Angebot folgende Leistungen & Rechte.
1. Vertragsgegenstand
Wir bieten mit „Montavis“ eine Software-Plattform zur Erstellung, Anzeige und Bearbeitung von Schritt-für-Schritt Arbeitsanweisungen basierend auf vom Kunden gelieferten Filmmaterial an. Die Leistungen, die wir dem Kunden gegenüber erbringen, können die im SaaS-Vertrag, im Angebot bzw. die in diesen AGB oder den hierin referenzierten Dokumenten wie AVV, Leistungsbeschreibung und Preismodell genannten Bestandteile enthalten. Sollte ein Mitarbeiter des Kunden oder eine sonstige im Namen des Kunden handelnde Person den SaaS-Vertrag für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person abschließen oder eine sonstige vertrags- oder rechtserhebliche Erklärung für die jeweilige Organisation, Personengesellschaft oder juristische Person abgeben, garantiert er, dass er berechtigt ist, diese rechtlich zu vertreten und zu verpflichten. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.montavis.com/leistungsbeschreibung abrufbar oder aus dem SaaS-Vertrag ersichtlich ist. Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des SaaS-Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter www.montavis.com/avv hinterlegt oder liegt dem SaaS-Vertrag als Anlage bei.
a) Software- / Software Leistungen
Bei Montavis und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service“ („SaaS“) Lösung (nachfolgend auch „Software“ oder „Software Leistungen“), die direkt über eine Desktop-Anwendung sowie über die jeweils angebotenen mobilen Anwendungen zugänglich ist. Der Montavis Viewer und die mobile App können auch ohne Aktivierung einer Lizenz unentgeltlich zur bloßen Anzeige von Anleitungen genutzt werden. Für diese unentgeltliche Nutzung gelten die Regelungen dieser AGB zur Haftung sowie zum Nutzungsrecht des Kunden entsprechend; ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Support, Weiterentwicklung oder Aktualisierung besteht nicht. Zu den Hauptfunktionen unserer Software gehören: • Die Bereitstellung der Software und der zugehörigen Apps zur Anzeige und Bearbeitung von Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen, • Die Erstellung von Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen durch den Kunden aus dem von ihm gelieferten Videomaterial (Videoclips, Textbeschreibungen, Teilelisten); für die Erstellung von Anleitungen durch uns gilt die Regelung zur Anleitungserstellung in Ziffer 1 dieser AGB, • Die automatische Übersetzung der Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen in die jeweils in der Anwendung angebotenen Zielsprachen; die aktuelle Liste ist in der Leistungsbeschreibung abrufbar, • Der Export als PDF sowie die Veröffentlichung als Webformat durch den Kunden, sofern er diese Funktion gebucht hat; Speicherung und Auslieferung der veröffentlichten Fassung stellen wir bereit (instructions.montavis.com/…); die veröffentlichte Anleitung kann vom Kunden zusätzlich auf seiner eigenen Website eingebettet werden, • Feedback, Nutzungs-Analyse und Versionsverwaltung der Anleitungen. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software Leistungen gilt Folgendes: • Kunden Inhalte, die über die in der App integrierte Chat- und Nachrichtenfunktion geteilt werden (siehe hierzu auch unten Ziffer 9 lit. b dieser AGB), werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt an uns übermittelt und verschlüsselt gespeichert. Die Inhalte sind so verschlüsselt, dass sie nur mit den privaten Schlüsseln der berechtigten Empfänger entschlüsselt werden können. Diese privaten Schlüssel verlassen die Endgeräte der Nutzer nicht im Klartext; auf unseren Servern wird kein Entschlüsselungsschlüssel vorgehalten. Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Anleitungserstellung, sind auch die bei uns mit der Erstellung befassten Mitarbeiter Teilnehmer des zugehörigen Chats und können die übergebenen Aufnahmen entschlüsseln; dies ist zur Erbringung der Leistung erforderlich. Eine Löschung der Kunden Inhalte erfolgt, wenn der Kunde den zugehörigen Chat bzw. die zugehörige Nachricht löscht. Dies gilt nicht für eine bei erteilter Freigabe zusätzlich in unsere interne Trainingsumgebung übernommene Kopie; für diese gilt Ziffer 13 dieser AGB. • Für das Softwareverbesserungs-Training nach Ziffer 13 dieser AGB verwenden wir ausschließlich die Aufnahmen, die uns der Kunde zur Anleitungserstellung übergibt, sowie die daraus erstellten Anleitungen, und dies nur, soweit der Kunde die Freigabe nach Ziffer 13 dieser AGB erteilt hat. Nachrichten und sonstige Inhalte, die der Kunde außerhalb eines solchen Auftrags über die Chat- und Nachrichtenfunktion übermittelt, verwenden wir hierfür nicht. Dass die Übergabe der Aufnahmen technisch über dieselbe Chat- und Nachrichtenfunktion erfolgt, steht dem nicht entgegen. • Das vom Kunden übergebene Quellmaterial und die erstellte Anleitung werden verschlüsselt auf den von uns betriebenen Servern in Deutschland gespeichert — unabhängig davon, ob das ‚KI-Training‘ (siehe insoweit auch Ziffer 13 dieser AGB) aktiviert ist — und dort aufbewahrt, bis der Kunde sie löscht. Nur bei ausdrücklicher Freigabe wird zusätzlich eine Kopie in der internen Trainingsumgebung verarbeitet. Eine Speicherung erfolgt in diesem Fall verschlüsselt auf einem internen Server ohne Internetverbindung. • Die vorgenannten Funktionen (Feedback, Nutzungs-Analyse und Versionsverwaltung der Anleitungen) erbringen wir für nicht veröffentlichte Anleitungen als Cloud-Dienst auf Servern in Deutschland; Kunden Inhalte werden dabei verschlüsselt gespeichert. Für veröffentlichte Anleitungen gilt lit. f dieser Ziffer; Speicherung und Auslieferung erfolgen dort über den in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Objektspeicher. Wir entwickeln die Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website www.montavis.com/leistungsbeschreibung abrufbar ist. Unsere Software Leistungen stellen wir dem Kunden im Rahmen eines „Abonnementmodells“ (engl. „Subscription-model“), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung. Durch die flexiblen Funktionalitäten und dem flexiblen Lizenzmodell kann die Konfiguration der Funktionen individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der aktuellen Version unserer Software um Software in einem frühen Entwicklungsstadium handelt. Diese frühe Version kann Fehler und Mängel aufweisen, die eine inkorrekte Datenverarbeitung zur Folge haben kann.
b) Anleitungserstellung
Sofern im SaaS-Vertrag, im Angebot oder im Preismodell vereinbart, erstellen wir aus dem vom Kunden gelieferten Aufnahmematerial die Schritt-für-Schritt-Arbeitsanweisungen (nachfolgend auch „Anleitungserstellung“). Die Anleitungserstellung ist eine von uns zu erbringende Leistung. Die Anleitungserstellung wird nach Schritten abgerechnet. Der Umfang der im jeweiligen Preismodell enthaltenen Schritte sowie der Preis für darüber hinaus erstellte Schritte ergeben sich aus dem Preismodell bzw. aus dem SaaS-Vertrag. Ziffer 2 (6) dieser AGB gilt entsprechend. Auf die Anleitungserstellung finden die Regelungen über die Abnahme nach Ziffer 10 dieser AGB Anwendung. Die Regelung über die mietweise Überlassung unserer Software Leistungen nach Ziffer 1 lit. a (5) dieser AGB gilt für die Anleitungserstellung nicht; die Gewährleistung richtet sich auch insoweit nach Ziffer 8 dieser AGB.
c) Hardware
Im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen bieten wir mit Kamerakoffer inkl. zwei DJI-Kameras (Kopf und Brust), zwei Taschenlampen sowie Stirnband und Brustgurt die passende Hardware zum Kauf an (nachfolgend auch „Hardware“ genannt). Die Hardware kann auch unabhängig von unseren Software Leistungen genutzt werden. Die Überlassung der Hardware erfolgt nach den Regelungen der §§ 433 ff. BGB. Die Überlassung der Software, die zur Verarbeitung der Daten aus der Hardware dient, richtet sich nach den Regelungen für Software Leistungen nach dem SaaS-Vertrag. Der Kunde ist zum schonenden und vertragsgemäßen Umgang mit der Hardware verpflichtet, hat sie sorgfältig, insbesondere gem. unseren Vorgaben, zu installieren und anschließend instand zu halten. Sämtliche Rechte aufgrund Mängel, Schäden und der Verlust der Hardware richten sich vorrangig nach den Regelungen des SaaS-Vertrag, dieser AGB sowie im Übrigen nach dem Gesetz. Die Hardware geht mit vollständiger Kaufpreiszahlung in das Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behalten wir uns das Eigentum an der Hardware vor. Der Kunde hat ein 30-tägiges Rückgaberecht im Hinblick auf die Hardware, beginnend mit dem Tag des Beginns des SaaS-Vertrages. Wird Hardware im Rahmen eines Pilotangebots nur auf Zeit überlassen, verbleibt das Eigentum bei uns. Der Kunde gibt sie innerhalb von 14 Tagen nach seiner Entscheidung zurück; eine Kaution wird nicht erhoben. Hin- und Rückversand organisieren und bezahlen wir; die Gefahr des zufälligen Untergangs auf dem Transportweg tragen wir. Für Verlust oder Beschädigung, die der Kunde zu vertreten hat, haftet er bis zum Wiederbeschaffungswert von 990 €; Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch bleiben außer Betracht. Wird die Hardware nach einmaliger Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht zurückgegeben, wird sie mit 990 € berechnet.
d) Dienstleistungen
Neben den Software Leistungen bieten wir dem Kunden, sofern gesondert im SaaS-Vertrag vereinbart, im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen stehende Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können insbesondere aus folgenden Leistungsbestandteilen bestehen: • Workshops, • Schulungen, • Customizing, • Beratung. Die Beauftragung von Dienstleistungen ist über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung im Rahmen des SaaS-Vertrages möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unsere Vergütung, sofern nicht anderweitig im SaaS-Vertrag vereinbart, anhand der dafür angefallenen Personentage, nach Stunden bzw. entsprechend der hierfür geltenden Pauschalen abgerechnet.
e) Web- & Serverhosting
Wir erbringen in Bezug auf unsere Software Leistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting Providern angemietet. Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir dem Kunden einen Speicherplatz in der von dem Kunden gebuchten bzw. in der von uns im Rahmen des von dem Kunden gebuchten Modells bereitgestellten Größe zur Speicherung seiner Daten. Wir tragen dafür Sorge, dass seine mit unseren Software Leistungen verarbeiteten Daten über das Internet abrufbar und durch den Kunden in einem gängigen, umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format exportierbar sind. Der Kunde kann, vorbehaltlich abweichender Vorschriften betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, jederzeit die Herausgabe oder die Übermittlung seiner Daten an sich selbst bzw. an einen von dem Kunden benannten Dritten in einem umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format verlangen. Wir werden dem Kunden hierfür keine bzw. nur angemessen Kosten für einen hierbei auf unserer Seite anfallenden Aufwand berechnen. Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei unseren Leistungen nicht um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) handelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
f) Veröffentlichung von Anleitungen
Sofern der Kunde die Veröffentlichung von Anleitungen gebucht hat, stellen wir Speicherung und Auslieferung der von ihm veröffentlichten Fassungen bereit. Die Veröffentlichung löst der Kunde aus, und zwar nur für eine von ihm freigegebene Fassung; Ziffer 9 (10) dieser AGB gilt. Der gebuchte Tarif bestimmt die enthaltene Reichweite. Aufrufe werden rollierend über zwölf Monate gezählt. Übersteigt dieser Wert die Reichweite des gebuchten Tarifs an zwei aufeinanderfolgenden Monatsenden, bieten wir dem Kunden den nächsthöheren Tarif mit Wirkung zum Folgemonat an; eine Nachberechnung für zurückliegende Zeiträume erfolgt nicht. Eine veröffentlichte Anleitung wird wegen Überschreitung der Reichweite weder gesperrt noch entfernt. Eine während der Laufzeit veröffentlichte Fassung bleibt zehn Jahre ab ihrer Veröffentlichung abrufbar, auch nach Beendigung des Vertrages. Voraussetzung ist, dass die bis zur Beendigung angefallenen Entgelte vollständig beglichen sind. Nach Beendigung des Vertrages sind neue Veröffentlichungen und Änderungen an bereits veröffentlichten Fassungen nicht mehr möglich; der bestehende Bestand bleibt unverändert abrufbar. Löscht der Kunde eine veröffentlichte Anleitung, endet ihre Abrufbarkeit mit der Löschung. Geschuldet ist die Abrufbarkeit der veröffentlichten Fassung, nicht ihre Erreichbarkeit unter einer bestimmten Adresse. Wir sind berechtigt, veröffentlichte Fassungen auf eine andere Adresse oder in ein anderes technisches Format zu überführen, soweit die Abrufbarkeit gewahrt bleibt; hierüber informieren wir den Kunden in Textform. Eine Verfügbarkeitszusage (Service Level Agreement) ist mit der Veröffentlichung nicht verbunden, soweit sie nicht gesondert vereinbart ist. Unser Recht, Kunden Inhalte nach Ziffer 9 (11) dieser AGB zu entfernen oder zu sperren, bleibt unberührt. Wir entfernen eine veröffentlichte Fassung ferner auf Weisung des Kunden sowie dann, wenn wir hierzu aus rechtlichen Gründen, insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte, verpflichtet sind. Der Kunde kann jede veröffentlichte Fassung jederzeit herunterladen und eigenständig vorhalten. Die Erfüllung eigener Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten des Kunden obliegt ihm.
g) Support-Leistungen
Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Software Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Bereitstellen von (Sicherheit-)Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Software Leistungen. Alle Informationen zu unseren Support Leistungen und den entsprechenden Kontaktstellen sind in unserer Leistungsbeschreibung unter www.montavis.com/leistungsbeschreibung zu finden.
2. Vergütung für unsere Leistungen
Unsere Leistungen erwirbt der Kunde grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells bzw. nach den Konditionen des SaaS-Vertrages. Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Herunterstufen („Downgrading“) eines Preismodells sind mit Wirkung zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Unsere Dienstleistungen rechnen wir grds. nach Aufwand ab. Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung. Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von dem Kunden grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, dem Kunden die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen. Sollten wir unsere Leistungen kontingentbasiert, bspw. über ein sogenanntes „Guthaben-System“ abrechnen, so hat der Kunde im jeweiligen Abrechnungszeitraum nur Anspruch auf das im jeweiligen Preismodell enthaltene Guthaben. Darüber hinausgehendes Guthaben kann der Kunde entsprechend der Konditionen des Preismodells erwerben. Nicht genutztes, im jeweiligen Preismodell enthaltene Guthaben verfällt zum Ende des jeweiligen Wirksamkeitszeitraum (in der Regel pro Vertragsjahr), sofern es nicht genutzt wurde. Erwirbt der Kunde Guthaben über das im Preismodell enthaltene hinaus, verfällt dieses erworbene Guthaben nicht und geht in jede Verlängerung über. Bei Beendigung des Vertrages erstatten wir nicht abgerufenes erworbenes Guthaben zum Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende; die Aufrechnung mit offenen Forderungen bleibt vorbehalten. Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen, erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen. Wir haben neben vertraglich vereinbarten Preisveränderungen das Recht, maximal einmal jährlich unsere Preise der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die „Preisbildung“ maßgeblich sind. Für eine Preisanpassung gilt Folgendes: • Preisbildung: Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für den Aufwand der Erstellung der Anleitung, für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei dem Kunden ausführen), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen. Preisbildende Faktoren können hierbei zudem insbesondere die Anpassung unserer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes. • Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der von dem Kunden zu zahlenden Preise führen. • Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt, je Anpassung maximal auf 15 % der jeweils aktuellen Preise. • Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung werden wir berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann. • Wir werden dem Kunden die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den SaaS-Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu seinen Gunsten auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen. Sollte der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigen, aber zum Ausdruck bringen, dass er nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist („Widerspruch“), haben wir das Recht, innerhalb von 4 Wochen seit seinem Widerspruch, den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
3. Laufzeit des SaaS-Vertrages
Der SaaS-Vertrag über die Software wird für die im SaaS-Vertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“). Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Angebot, dem SaaS-Vertrag bzw. dem Bestellprozess. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate zum Ende der Grundlaufzeit. Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen in seinem Admin Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Der Kunde kann die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis zum Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Hiernach werden wir seinen Zugang vollständig löschen. Unberührt bleiben das zeitlich unbefristete Nutzungsrecht an den für den Kunden erstellten und abgenommenen Anleitungen nach Ziffer 9 lit. a (2) dieser AGB sowie die Abrufbarkeit veröffentlichter Anleitungen nach Ziffer 1 lit. f (3) dieser AGB; beide bestehen über das Vertragsende hinaus. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden. Wir behalten uns das Recht vor, das Angebot, den Support und die Weiterentwicklung unserer Leistungen jederzeit einzustellen und den SaaS-Vertrag daraufhin zu kündigen. Die Einstellung des gesamten Betriebs und damit auch die Kündigung des SaaS-Vertrages geschieht nur aus wichtigem Grund oder unter Einräumung angemessener Kündigungs- und Übergangsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses SaaS-Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn: Der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug kommen und auf eine Mahnung hin Rückstände nicht innerhalb einer Woche seit dem Datum des Zugangs der Mahnung begleicht; Der Kunde vertragliche Verpflichtungen wie insbesondere solche aus Ziffer 5 dieser AGB trotz einer Abmahnung von unserer Seite verletzt, insbesondere einen vertragswidrigen Gebrauch der Software fortsetzt oder duldet.
4. Integrierte Dienste
Für die Zurverfügungstellung unserer Leistungen greifen wir auf die Dienste Künstlicher Intelligenz zurück (nachfolgend auch „Integrierte Dienste“). Integrierte Dienste nutzen wir unter anderem für die automatische Erstellung von Kunden Inhalten, zur Erkennung von Bauteilen, Werkzeugen und Arbeitsschritten, zur automatischen Unkenntlichmachung von Personen in den erzeugten Anleitungen oder auch zur automatischen Übersetzung von Kunden Inhalten. Die von uns eingesetzten KI-Funktionen werden ausschließlich lokal auf unserer eigenen Infrastruktur bzw. auf den Endgeräten der Nutzer betrieben. Eine Übermittlung von Kunden Inhalten an externe Anbieter von KI-Diensten findet nicht statt. Im Rahmen der Nutzung von Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, gilt das Folgende: • Die Antworten und Ergebnisse der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar. Der Kunde hat die Pflicht, Antworten und Ergebnisse, die er auf Basis der Nutzung unserer Software Leistungen erhält, die wiederum auf Integrierte Dienste zurückgreifen, eigenständig zu prüfen und ggf. juristisch bewerten zu lassen. • Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse. Diese können also durchaus falsch sein. Daraus abgeleitete Handlungen sollten also nicht ungeprüft auf deren Inhalte gestützt werden. • Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr dafür, dass die Antworten und Ergebnisse frei von dem Kunden nutzbar sind. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sämtliche Antworten und Ergebnisse (urheber-)rechtlich geschützt sein könnten. Ein solcher Schutz verbietet in der Regel insbesondere eine Weiterverbreitung der Antworten und Ergebnisse durch den Kunden. • Der Kunde entscheidet selbst und ist damit selbst dafür verantwortlich, welche Informationen und Daten er mit unseren Leistungen teilt, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen. Wir prüfen die Integrierten Dienste zwar darauf, ob sie die geltenden Gesetze und unsere Richtlinien einhalten. Dennoch sollte der Kunde keine Informationen und Daten teilen, die dem Datenschutz oder einem Geheimnisschutz unterfallen bzw. besonders sensible Informationen über sich selbst, seine Mitarbeitenden, Kunden, Dritte etc. darstellen. Unsere Software sowie insbesondere die sich hierin befindlichen Funktionen, die auf Integrierten Dienste zugreifen, stellen wir dem Kunden ausschließlich in einer „Human-in-the-Loop“ Version zur Verfügung. Hierbei erhält der Kunde die von den Integrierten Diensten generierten Antworten und Ergebnisse als Vorschlag, den der Kunde und seine Nutzer selbstständig prüfen und ändern und anschließend verwenden können. Wir weisen den Kunden an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass er unsere Software in seiner eigenen Verantwortung gem. den Regelungen dieser AGB, insbesondere der Ziffern 5, 6 und 7 nutzt. Insoweit ist der Kunde alleiniger Verantwortlicher der mit unserer Software ausgeführten Handlungen. Wir empfehlen dem Kunden ausdrücklich, die Antworten und Ergebnisse der Funktionen unserer Software, die unterstützt durch Integrierte Dienste arbeiten, vollständig zu überprüfen, bevor sie vom Kunden einsatzgemäß verwendet werden. Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert oder gesetzlich vorgeschrieben, keine Verantwortung für aus der Nutzung unserer Software Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, resultierende Antworten und Ergebnisse bzw. Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden. Das bedeutet, wir haften, sofern nicht gesetzlich verbindlich festgelegt bzw. sofern nicht von uns zu vertreten, nicht für die Richtigkeit und Passgenauigkeit der Antworten und Ergebnisse der Integrierten Dienste für die Absichten des Kunden oder für die Handlungen und Unterlassungen, die der Kunde hieraus ableitet. Im Übrigen haften wir gem. den in diesen AGB kommunizierten Haftungsregelungen. Die von uns Integrierten Dienste verarbeiten möglicherweise urheberrechtlich geschützte Positionen bzw. an den Antworten und Ergebnissen, die von den Integrierten Diensten ausgegeben werden, können urheberrechtlich geschützte Positionen bestehen. Diesbezüglich gilt Folgendes: Der Kunde räumt uns das frei von Rechten Dritter bestehende Recht ein, sämtliche urheberrechtlich geschützten Inhalte im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang lokal zu verarbeiten. An den von den Integrierten Diensten generierten urheberrechtlich geschützten Werken räumen wir dem Kunden wiederum das einfache Recht ein, diese gem. den Regelungen dieser AGB im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen zu nutzen. Diesbezüglich gilt insbesondere die Regelung zur Einräumung von Nutzungsrechten gem. Ziffer 9 dieser AGB.
5. Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
In unserer Software hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Nutzer anzulegen. Hierfür stellen wir dem Kunden bzw. hierfür erstellt der Kunde oder die von dem Kunden angelegten Nutzer entsprechende Passwörter und Zugangscodes. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von dem Kunden angelegten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Der Kunde hat jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des SaaS-Vertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten. Wir stellen dem Kunden mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit durch den Kunden in den Grenzen der erworbenen Leistungen (siehe insbesondere die Leistungsbeschreibung unter www.montavis.com/leistungsbeschreibung) abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen, vorbehaltlich der Geltung gesetzlicher Rechtspflichten sowie vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB, keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten oder erstellten Inhalte. Für sämtliche von dem Kunden mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten oder erstellten Inhalte gelten die gesetzlichen Regelungen, die den Kunden unmittelbar verpflichten, sowie die Vereinbarungen und Verträge, die der Kunde mit seinen Gästen, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen er bzw. für die er unsere Software einsetzt. Sollten wir dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, sind wir durch die Bereitstellung unserer Leistungen nicht verpflichtet, einen wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg auf Seiten des Kunden herbeizuführen. Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden insbesondere untersagt, Inhalte zu verarbeiten, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst wie mit unserer Software in Verbindung zu bringen, die • pornographisches oder obszönes Material beinhalten, • Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen, • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, • Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, • den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen, • geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden. Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten, da es sich hierbei um eine „SaaS-Software“ handelt, die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen. Sollten wir dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen die Möglichkeit geben, Kunden-eigene oder von ihm lizenzierte Dienste zu verbinden, bleibt der Kunde eigenständig dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Dienste einhält. Wir haben das Recht, in unserer Software während der Laufzeit des SaaS-Vertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung stellen. Der Kunde erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software, der unterstützten Umgebung führen können und/oder dass die fortgesetzte Nutzung der Software es erforderlich machen kann, dass er sein eigenes System aktualisiert, einschließlich neuer Betriebssysteme (z.B. IOS, Android oder Windows) oder Web-Browser. Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Leistungen, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den SaaS-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Für das Handeln seiner Nutzer ist der Kunde verantwortlich und steht hierfür wie für sein eigenes Handeln ein. Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kann der Kunde zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar. Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden untersagt: • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen, • Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit unserer Software zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Software stören können, • Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Software zur Folge haben können, • Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, • Reverse Engineering im Hinblick auf unsere Leistungen zu betreiben, • der Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren, • grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG), • Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Software eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.), • sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der Software oder einzelner Funktionen der Software, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits“), • kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verbreiten, • schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden, • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie • unsere Software durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und den Kunden bzw. seine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über den Kunden erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem SaaS-Vertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir den Kunden jeweils unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir den Kunden angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern der Kunde den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigt, werden wir eine Wiederaufnahme in unserer Software prüfen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von dem Kunden als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen: • Sicherstellung, dass der Kunde über alle notwendigen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Berechtigungen seiner Nutzer verfügt, sodass die Bereitstellung und Nutzung unserer Leistungen gegenüber diesen Nutzern sowie die Verarbeitung von Kunden Inhalten, die die Rechte dieser Nutzer betreffen, rechtskonform erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für eine vom Kunden beabsichtigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien oder sonstigen sensiblen Daten, wie bspw. Art 9 DSGVO oder § 26 BDSG Daten. Diese Mitwirkungspflicht gilt für die Nutzung unserer Software Leistungen gemäß dieser AGB, insbesondere aber auch für die Nutzung von Daten und sonstigen Informationen gemäß den spezifischen Regelungen der Ziffer 13 dieser AGB sowie der Ziffer 4.6 unserer Datenschutzerklärung für die Inhalte und Funktionen der Montavis Software. • Sicherstellung, dass der Kunde alle für ihn geltenden Gesetze, wie insbesondere die Vorgaben der KI-Verordnung und sämtlicher hieraus hervorgehender rechtlichen Pflichten, wie insbesondere die Transparenzpflicht aus Art. 50 KI-VO, gegenüber seinen eigenen Endkunden und Nutzer in eigener Verantwortung einhält. • Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen. • Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten. • Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten. • Falls notwendig: Mitteilung der bei dem Kunden geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf sein IT-System. • Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen. • Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf seinen IT-Systemen sind von dem Kunden vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir dem Kunden hierbei Unterstützung. • Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei dem Kunden die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Software (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von dem Kunden eingesetzten Software vorzunehmen. Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.
7. Allgemeine Haftung
Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im SaaS-Vertrag oder in diesen AGB für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf das 2-fache der jährlichen Vergütung begrenzt ist. Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Kunde hat für das Handeln seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hat der Kunde uns im Rahmen seiner Verantwortlichkeit (siehe insbesondere Ziffer 4 und 5 dieser AGB) im Falle eines zum Schaden führenden Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch seine Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.
8. Gewährleistung für unsere Leistungen
Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer, die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung seiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.
Sachmängel
Wir werden die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Kosten beheben. Der Kunde hat uns den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software zu ermöglichen. Im Falle des zweimaligen Fehlschlags der geschuldeten Mängelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mängelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mängelbeseitigung für uns unmöglich ist, wenn wir die Mängelbeseitigung verweigern oder wenn die Mängelbeseitigung durch uns aus sonstigen Gründen für den Kunden unzumutbar ist. Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Rechtsmängel
Unsere Leistungen werden dem Kunden frei von Rechten Dritter verschafft. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangt. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir den Kunden von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei. Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, • die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder • unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
Allgemein
Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder wenn die Leistungen von dem Kunden zu einem nicht von diesem SaaS-Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und wir für das Auftreten des Mangels nicht verantwortlich sind. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
9. Nutzungsrecht des Kunden
a) Softwarenutzung & Allgemeines
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des SaaS-Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen. An den für ihn erstellten und abgenommenen Anleitungen erhält der Kunde abweichend hiervon ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung im eigenen Betrieb; es endet nicht mit dem SaaS-Vertrag. Die nachfolgenden Beschränkungen gelten auch für dieses Recht; unberührt bleibt die Veröffentlichung der Anleitung durch den Kunden nach den Regelungen zu den Software Leistungen. Ein Anspruch auf Aktualisierung, automatische Verteilung oder Support besteht nach Beendigung des SaaS-Vertrages nicht. Die von dem Kunden angelegten Nutzer sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung seiner Nutzungsrechte auf Dritte ist hiermit nicht verbunden. Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilieren oder sonstigen Umgestaltung der Software ist der Kunde nicht berechtigt. Seine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.). Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt. Die Inhalte unserer Leistungen stehen in unserem ausschließlichen Eigentum bzw. in unserer ausschließlichen Rechteinhaberschaft bzw. im Eigentum / in der Rechteinhaberschaft unserer Dienstleister. Alle Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung unserer gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
b) Unsere Rechte an den Kunden Inhalten
Kunden und Nutzer sind im Rahmen des Hochladens und Verarbeitens von Videos Dokumenten, Bildern sowie daraus gefertigten Anleitungen oder sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammen auch „Kunden Inhalte“) im Zusammenhang mit unseren Leistungen selbstständig dafür verantwortlich, dass hierbei keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder datenschutzrechtlich geschützte Positionen von dritten Personen, verletzt werden. Kunden übertragen uns die Nutzungsrechte an den Kunden Inhalten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen. Kunden räumen uns, sofern für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich, an ihren Kunden Inhalten also, sollten wir nicht im Einzelfall weitergehende Nutzungsrechte von Kunden verlangen, ein einfaches, räumlich unbegrenztes und für alle Nutzungsarten uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht für die Erbringung unserer Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht endet, sobald der Kunde die Inhalte löscht oder der SaaS-Vertrag beendet wird, es sei denn, eine weitere Speicherung ist gesetzlich verpflichtend, zulässig oder erforderlich. Über die Veröffentlichung einer Anleitung entscheidet der Kunde. Die veröffentlichte Fassung ist ohne Zugangskontrolle über das Internet abrufbar; die für Erstellung und Speicherung geltende Verschlüsselung erfasst sie nicht. Der Kunde prüft vor der Veröffentlichung, ob abgebildete Personen und sonstige geschützte Positionen unkenntlich zu machen sind, und holt die erforderlichen Einwilligungen ein. Wir haben jederzeit das Recht, Kunden Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn wir feststellen, dass sie gegen die Rechte Dritter, diese AGB oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
10. Abnahme
Sollten wir dies ausdrücklich im SaaS-Vertrag vereinbart habe, so erfolgt eine Abnahme über die Bereitstellung unserer Leistungen zur Einrichtung der Software. Die Abnahme richtet sich sodann nach den hier genannten Vorschriften. Ist die Erstellung einer Anleitung Gegenstand der Bestellung, erfolgt die Abnahme über die Bereitstellung der fertigen Anleitung; erklärt der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung weder die Abnahme noch die Rüge eines Mangels, gilt die Anleitung als abgenommen. Auf diese Wirkung weisen wir mit der Bereitstellung gesondert hin. Über die Leistungen, die Gegenstand der Abnahme sind, ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, wenn eine Partei dies verlangt. Teilabnahmen für in sich geschlossene Teile sind möglich. Die Abnahme gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen, die Gegenstand der Abnahme sind, in allen wesentlichen Punkten die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen. Vorgenanntes ist insbesondere der Fall, soweit unsere Leistungen keine Fehler aufweisen. Der Kunde hat uns spätestens 14 Tagen nach der Bereitstellung der abzunehmenden Leistungen deren erfolgreiche Abnahme in Textform (E-Mail ausreichend) zu bestätigen. Nach Ablauf dieser 14 Tagen gelten unsere Leistungen als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme steht jedoch unter dem Vorbehalt der in angemessener Zeit zu erbringende Beseitigung der Mängel durch uns. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen. Schlägt die Abnahme fehl, weil vereinbarte, wesentliche Teile der abzunehmenden Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurden, so hat der Kunde uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel zu übergeben. Nach Ablauf einer angemessenen Frist haben wir dann mangelfreie und abnahmefähige Leistungen bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
11. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung für die Inhalte und Funktionen der Montavis Software, die jederzeit unter www.montavis.com/datenschutz-software abrufbar ist. Erlangt der Kunde unter dem Vertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Dritten zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.
12. Geheimhaltung
Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, • die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, • die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der empfangenden Partei bekannt geworden sind, • die die empfangende Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat, • die die empfangende Partei selbst entwickelt hat, • die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen; sofern gesetzlich zulässig, wird die empfangende Partei die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren, • soweit der empfangenden Partei die Nutzung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund des Auftrags gestattet ist. Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse jederzeit, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung besteht Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
13. KI-Training
Der Kunde hat die Möglichkeit, uns gesondert zu gestatten, Kunden Inhalte nach technischer Vorverarbeitung auch zur Analyse, Qualitätssicherung, Fehlerbehebung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Software sowie der darin eingesetzten Integrierten Dienste zu verwenden („Softwareverbesserungs-Training“); die hierfür erteilte Gestattung wird nachfolgend auch „Freigabe“ genannt. Hierbei bleibt der Kunde zur Einhaltung seiner Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 dieser AGB, insbesondere solcher, die er gegenüber seinen Mitarbeitenden und sonstigen Beschäftigten auszuüben hat, verpflichtet. Das Softwareverbesserungs-Training ist optional. Es findet nur statt, wenn der Kunde diese Nutzung im Vertragsschlussprozess, Registrierungsprozess, im Administrationsbereich oder in einer gesonderten Vereinbarung aktiv auswählt. Eine Nichtauswahl hat keinen Einfluss auf Abschluss, Durchführung oder Leistungsumfang des Hauptvertrags, soweit die Trainingsnutzung für die vertragsgemäße Nutzung der Software nicht erforderlich ist; auf die Vergütung wirkt sie sich aus, soweit das jeweilige Preismodell bei erteilter Datenfreigabe einen Nachlass auf das Entgelt vorsieht. Vor einer Nutzung zu Trainingszwecken ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datenminimierung im Sinne einer Pseudonymisierung sowie bestmöglichen Unkenntlichmachung; eine vollständige Unkenntlichmachung wird nicht zugesichert. Hierzu gehören die Entfernung der Audiospur bereits beim Hochladen und die Unkenntlichmachung von Gesichtern erkennbarer Personen; weitergehende Maßnahmen wie die Kürzung nicht erforderlicher Sequenzen oder die Trennung von Kundenkennung und Trainingsdatensatz können hinzutreten. Wir werden Kunden Inhalte in keinem Fall dazu verwenden, einzelne Beschäftigte oder sonstige natürliche Personen zu identifizieren, deren Verhalten oder Leistung zu bewerten, biometrische Identifizierungen vorzunehmen, Emotionen abzuleiten oder personenbezogene Profile über einzelne Personen zu erstellen.
14. Übertragung auf Dritte
Wir sind berechtigt, den SaaS-Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir den Kunden in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren. Eine Übertragung des SaaS-Vertrages auf einen Dritten bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Im Falle seines Widerspruchs wird der SaaS-Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages durch uns.
15. Referenznennung
Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat und jederzeit widerruflich ist, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.
16. Schlussbestimmungen
Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem SaaS-Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz. Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei dem Kunden. Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in diesen AGB zur Preisanpassung gilt Folgendes in Bezug auf Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten SaaS-Vertrages: Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden SaaS-Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben. • Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unserer Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Kunden zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn der Kunde einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und wir ihn vorab auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. • Änderungen und Ergänzungen des SaaS-Vertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Kunden haben, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Sollte der Kunde nicht zustimmen, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des SaaS-Vertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt. • Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. • Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des SaaS-Vertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen. Sollte eine der Bestimmungen des SaaS-Vertrages unwirksam sein oder der SaaS-Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.